Information ärztlichen Verordnung

Der Haus- oder Facharzt stellt Ihnen eine Verordnung aus.
Diese Verordnung muss von Ihrer Krankenkasse bewilligt werden.

Nach Bezahlung der Therapie (in bar oder mit Überweisung) können Sie den Beleg mitsamt der Verordnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen, die Ihnen einen Anteil rückerstattet.

Bezüglich eines Selbstbehaltes empfehlen wir Ihnen die Leistung Ihrer Zusatz- bzw. Unfallversicherung zu beachten.

Die Terminvergabe erfolgt ausschließlich per Telefon oder E-Mail.

Termine gelten als verbindlich!

Können Sie den Termin nicht einhalten, dann kontaktieren Sie mich bitte einen Tag vor dem Termin, ansonsten wird die vereinbarte Zeit verrechnet.

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